Mitmachen
Investment-Idee einreichen
Du hast eine Aktie auf dem Radar, die ich übersehen habe? Eine unterbewertete Perle aus dem deutschen Mittelstand? Eine forensische Short-These mit Substanz? Schick sie mir.
Wie es funktioniert
Schreib mir eine E-Mail an info@boslerboerse.de mit dem Stichwort „Investment-Idee" im Betreff. Ich lese jede Mail persönlich.
Wenn die Idee überzeugt, recherchiere ich tiefer — und du bekommst eine ehrliche Einschätzung zurück. Wenn sie es in eines meiner Musterdepots schafft, profitierst du als Erster davon.
Was eine gute Idee ausmacht
Ich freue mich besonders über Hinweise auf:
übersehene Nebenwerte mit echter Substanz, nicht der nächste Hype
Sondersituationen (Spin-offs, Übernahmegerüchte, Squeeze-outs)
forensische Auffälligkeiten in Bilanzen — Wirecard war kein Einzelfall
unterbewertete Family-Owned-Businesses im deutschsprachigen Mittelstand
Short-Thesen mit konkreten Primärquellen (Handelsregister, Comptes Sociaux, EudraGMDP)
Weniger hilfreich: Tipps aus Börsenforen, Charts ohne Fundamental-Story, „heißer Trade" ohne Begründung.
Was du mitschicken solltest
Eine kurze E-Mail genügt. Hilfreich sind:
Name des Unternehmens und ISIN
deine zentrale These in zwei, drei Sätzen
die wichtigsten Quellen, auf die du dich stützt
warum du glaubst, dass der Markt das übersehen hat
Was du im Gegenzug bekommst
Ich antworte persönlich. Bei guten Ideen recherchiere ich nach und teile meine Einschätzung mit dir — bevor sie im Telegram-Kanal erscheint. Du bleibst anonym, wenn du es willst.
Keine Vermittlungsprovisionen, keine Affiliate-Links, kein Pump-and-Dump. Wenn ich eine Idee aufgreife, dann weil sie fundamental überzeugt — nicht weil jemand dafür bezahlt hat.
Rechtlicher Hinweis
Mit dem Einreichen einer Idee überträgst du mir keine Rechte und gehst keine Verpflichtung ein. Ich behalte mir vor, eingereichte Ideen zu recherchieren, zu prüfen und gegebenenfalls zu veröffentlichen — oder auch nicht. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung, Antwort oder Vergütung.
Bitte schicke mir keine Insider-Informationen im Sinne von Art. 7 MAR. Dazu gehören insbesondere noch nicht veröffentlichte Geschäftszahlen, Übernahmepläne oder andere kursrelevante Informationen, die du aufgrund deiner Tätigkeit bei einem Unternehmen erfahren hast. Die Weitergabe und Nutzung solcher Informationen ist strafbar — für beide Seiten.
